Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft

Gutachten im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 BayWG

  • Für Wärmepumpenanlagen, Heizleistung < 50 KW
  • Erstellen von PSW - Gutachten zur thermischen Nutzung von Grundwasser

Bauabnahmen nach Art. 61 BayWG für Brunnenanlagen(Wärmepumpe) und Versickerungsanlagen

  • Durchfüren von örtlichen Bauabnahmen
  • Erstellen der Bescheinigung zur Bauabnaheme

Erstellen von wasserrechtlichen Genehmigungsanträgen nach Art. 15 BayWG

  • Für Wärmepumpenanlagen, Heizleistung > 50 KW und Grundwasserbenutzungsanlagen
  • Ausarbeiten von Erläuterungsberichten für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren