Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft
Gutachten im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 BayWG
- Für Wärmepumpenanlagen, Heizleistung < 50 KW
- Erstellen von PSW - Gutachten zur thermischen Nutzung von Grundwasser
Bauabnahmen nach Art. 61 BayWG für Brunnenanlagen(Wärmepumpe) und Versickerungsanlagen
- Durchfüren von örtlichen Bauabnahmen
- Erstellen der Bescheinigung zur Bauabnaheme
Erstellen von wasserrechtlichen Genehmigungsanträgen nach Art. 15 BayWG
- Für Wärmepumpenanlagen, Heizleistung > 50 KW und Grundwasserbenutzungsanlagen
- Ausarbeiten von Erläuterungsberichten für das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren